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   OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12   

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OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12 (https://dejure.org/2014,35334)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2014 - 5 C 34/12 (https://dejure.org/2014,35334)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2014 - 5 C 34/12 (https://dejure.org/2014,35334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 47 SächsKomZG § 19 SächsGemO § 36
    Abwassergebühr, Einberufung der Verbandsversammlung, Ladungsfrist, Bekanntmachungsfrist, hinreichende Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    5 Mit Normenkontrollurteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - wurde § 28 der Neufassung der Satzung des Antragsgegners über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 18. März 2010 für unwirksam erklärt.

    Soweit der Senat in seinem Urteil von 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - eine Frist von sechs Tagen zwischen Zustellung und Sitzung als rechtzeitig erachtet hat (Rn. 111, für den Zeitraum zwischen 11. März 2010 und 18. März 2010), wird diese Rechtsprechung nicht länger aufrecht erhalten.

    Bei Beschluss einer Gebührensatzung ist grundsätzlich auch die Gebührenkalkulation zu übersenden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 135; sowie zur Beitragssatzung Urt. v. 16. Mai 2007, KStZ 2008, 139/140).

    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - Rn. 30 [= juris Rn. 93]; Urt. v. 4 Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 103 [= juris Rn. 126]).

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 104 [= juris Rn. 127]).

    53 a) Die frühere Fassung des § 28 AbwS wurde durch Urteil des Senats vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - für unwirksam erklärt, weil der dort verwendete Begriff der Abgabestelle nicht hinreichend bestimmt war, der Begriff WEGW nicht erklärt wurde und nicht ersichtlich war, ob Anknüpfungspunkt für die Gebührenberechnung das Grundstück oder das auf ihm befindliche Gebäude oder Bauwerk war.

  • OVG Sachsen, 16.05.2007 - 5 D 11/04

    Verbandsversammlung; Gemeinderat; Beschlussfassung; erforderliche Unterlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Bei Beschluss einer Gebührensatzung ist grundsätzlich auch die Gebührenkalkulation zu übersenden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 135; sowie zur Beitragssatzung Urt. v. 16. Mai 2007, KStZ 2008, 139/140).

    Zu der Einladung und Tagesordnung muss aber auf die bereits übersandten Unterlagen hingewiesen werden (SächsOVG, Urt. v. 16. Mai 2007 a. a. O. S. 140).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 1958, BVerfGE 8, 274, 325).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert auch nicht, dass jeder Zweifel über das Auslegungsergebnis ausgeschlossen ist (OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Mai 2010, KStZ 2010, 211 = juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 28.07.2009 - 4 B 406/09

    Gemeinderat; Kommunalverfassungsrecht; ordnungsgemäße Einberufung; einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Nach Sinn und Zweck des § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SächsGemO ist auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen, der sich im Rahmen seiner "uneigennützig und verantwortungsbewusst" (§ 19 Abs. 1 SächsGemO) auszuübenden ehrenamtlichen Tätigkeit jedenfalls in den wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde auf dem Laufenden hält (SächsOVG, Beschl. v. 28. Juli 2009 - 4 B 406/09 -, juris Rn. 28 f.).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift als solche nimmt dieser nicht die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1967, BVerfGE 21, 209, 215).
  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Der Abgabeschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2012 - 5 C 9/10 - Rn. 30 [= juris Rn. 93]; Urt. v. 4 Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 103 [= juris Rn. 126]).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (ThürOVG, Beschl. v. 12. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 229 = ThürVBl. 2003, 83 = juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 - Rn. 104 [= juris Rn. 127]).
  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    Dem Satzungsgeber steht es zu, insoweit Pauschalierungen vorzunehmen und eine Regelung zu wählen, die praktikabel ist (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2013 - 5 D 18/07 -, Rn. 370).
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 286/07

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2014 - 5 C 34/12
    und Gemeinde Z.................. Das Stimmrecht in § 52 Abs. 1 SächsKomZG kann nur einheitlich für ein Verbandsmitglied ausgeübt werden (SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2009 - 5 B 286/07 -, juris Rn. 96 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 5 B 320/12

    Niederschlagswassergebühr, Bestimmtheit, Flächenfestsetzung,

  • OVG Sachsen, 15.01.2018 - 5 A 197/15

    Abwassergrundgebühren; Heilung rechtswidriger Gebührenbescheide durch

    Die 2. Änderungssatzung vom 25. September 2012 zur Neufassung der Abwassersatzung vom 18. März 2010 habe den Fehler nicht geheilt, weil sie vom erkennenden Senat durch Normenkontrollurteil vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 - ebenfalls für unwirksam erklärt worden sei.

    18 Die 2. Änderungssatzung vom 25. September 2012 zur Neufassung der Abwassersatzung vom 18. März 2010 scheidet als Rechtsgrundlage bereits deshalb aus, weil diese Satzung, wenn auch aus formellen Gründen, vom Senat durch Normenkontrollurteil vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 - für unwirksam erklärt wurde.

    23 Insoweit hat der Senat im Normenkontrollurteil vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62 bis 75, zu der zu § 44 AbwS 2006-2008 inhaltsgleichen Vorschrift in § 28 der Neufassung der Abwassersatzung des Beklagten vom 18. März 2010 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 25. September 2012 und zu der in beiden Satzungen jeweils in § 2 Abs. 2b inhaltsgleich definierten Wohneinheit, wenn auch nicht entscheidungstragend, da 2. Änderungssatzung vom 25. September 2012 aus formellen Gründen aufzuheben war, ausgeführt:.

  • VG Freiburg, 18.11.2016 - 4 K 2981/15

    Erstattungsanspruch - Frist des § 111 S. 1 SGB 10

    Die die neue Rechtslage darstellende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (5 C 34/12) stamme vom 14.11.2013.

    Dass diese Auffassung (voraussichtlich) auf einem Rechtsirrtum beruhte, ist ohne Bedeutung, da es für die rechtlichen Wirkungen des § 111 SGB X weder auf ein Verschulden noch auf die Frage ankommt, wem die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.2010 - 5 C 17/09 - ( NVwZ-RR 2011, 203 ), das später in einem für die Frage der Zuständigkeit im vorliegenden Jugendhilfefall maßgeblichen Punkt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2013 - 5 C 34/12 - ( NVwZ-RR 2014, 306 ) korrigiert wurde, zuzurechnen sind.

  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    37 Soweit der Normgeber nicht im Rahmen seines Regelungsermessens eine anderweitige Begriffsbestimmung vorgibt, bezeichnet der Begriff der "Wohneinheit" mithin im hier gegebenen Regelungszusammenhang einander zugeordnete, nach außen und gegenüber nicht zugehörigen Räumlichkeiten abgegrenzte Räume unabhängig von ihrer Anzahl, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und zum Führen eines selbstständigen Haushalts bestimmt und geeignet sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 65; OVG Schl.-H., Urt. v. 8. März 2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 55; BFH, Urt. v. 22. Mai 2002 - II R 43/00 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    35 Soweit der Normgeber nicht im Rahmen seines Regelungsermessens eine anderweitige Begriffsbestimmung vorgibt, bezeichnet der Begriff der "Wohneinheit" mithin im hier gegebenen Regelungszusammenhang einander zugeordnete, nach außen und gegenüber nicht zugehörigen Räumlichkeiten abgegrenzte Räume unabhängig von ihrer Anzahl, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und zum Führen eines selbstständigen Haushalts bestimmt und geeignet sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 65; OVG Schl.-H., Urt. v. 8. März 2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 55; BFH, Urt. v. 22. Mai 2002 - II R 43/00 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

    Der Satzungsgeber hat es auch in der Hand, Begriffe, wie den Grundstücksbegriff oder den Begriff der wirtschaftlichen Einheit, abweichend vom üblichen Verständnis, wie es vom Bundesverwaltungsgericht und vom Senat zum Beitragsrecht entwickelt wurde und bei der Beitragserhebung zwingend zugrunde zulegen ist, zu definieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, [...] Rn. 64).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Es genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Satzungsvorschrift, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Auslegungsmethoden bewältigt werden können (OVG Bautzen, Urt. vom 14. Februar 2018 - 5 A 127/15 -, a. a. O.; OVG Weimar im Urt. vom 23. Mai 2017 - 4 N 114/13 -, Rn. 51, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. vom 7. Dezember 2011 - 6 C 39.10 -, Rn. 15; OVG Weimar, Beschl. vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 -, juris Rn. 7; OVG Bautzen, Urt. vom 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris Rn. 127, und vom 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 62 f.).
  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 C 39/20

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; eingeschränktes Gewerbegebiet; Auslegung;

    Im erstgenannten Verfahren war nach der Hauptsatzung der dortigen Antragsgegnerin eine Bekanntmachung durch Aushang in den amtlichen Aushängekästen der Antragsgegnerin bei einer Aushangdauer von einer Woche vorgeschrieben (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 52 zu § 19 Abs. 4 SächsKomZG) und in dem anderen Verfahren hatte die Öffentlichkeit mangels Bekanntgabe keine Kenntnis von der Sitzung der Gemeindevertretung.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Nach Sinn und Zweck des § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SächsGemO ist auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 56 m. w. N.), der sich im Rahmen seiner "uneigennützig und verantwortungsbewusst" (§ 19 Abs. 1 SächsGemO) auszuübenden ehrenamtlichen Tätigkeit jedenfalls in den wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde auf dem Laufenden hält.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    Nach Sinn und Zweck des § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SächsGemO ist auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 56 m. w. N.), der sich im Rahmen seiner "uneigennützig und verantwortungsbewusst" (§ 19 Abs. 1 SächsGemO) auszuübenden ehrenamtlichen Tätigkeit jedenfalls in den wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde auf dem Laufenden hält.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Nach Sinn und Zweck des § 36 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SächsGemO ist auf den Informationsbedarf eines verständigen Gemeinderats abzustellen (SächsOVG, NK-Urt. v. 9. April 2014 - 5 C 34/12 -, juris Rn. 56 m. w. N.), der sich im Rahmen seiner "uneigennützig und verantwortungsbewusst" (§ 19 Abs. 1 SächsGemO) auszuübenden ehrenamtlichen Tätigkeit jedenfalls in den wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde auf dem Laufenden hält.
  • OVG Sachsen, 14.02.2018 - 5 A 127/15

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Halter; Aufsteller; Veranstalter; Unternehmer

  • OVG Sachsen, 12.06.2019 - 5 A 614/18

    Abwassergebühr, Gebührenstaffelung; Grundsatz der Abgabengleichheit;

  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 530/13

    Straßenreinigungsgebühren; Hinterliegergrundstück; fiktiver Frontmetermaßstab;

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